Verhalten im Krankheitsfall

Liebe Eltern, 

aufgrund verschiedener Nachfragen möchten wir Ihnen Verhaltenssicherheit geben im Falle der Erkrankung ihres Kindes mit Erkältungssymptomen in der aktuellen Situation.

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Das Schaubild (pdf) (Quelle: Ministerium für Schule und Bildung) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend im Sekretariat, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Erkrankung-Kind-Schaubild