Besuch vom Jugendrichter Dr. Stefan Meuters

Am 19. Juni 2024 kam der Jugendrichter Dr. Stefan Meuters in unseren bilingualen Wirtschaft- Politik-Unterricht der 8. Stufe von Frau Lopata. Wir beschäftigten uns zu dieser Zeit mit Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität.
Es war eine sehr angenehme und offene Runde, in der uns Herr Dr. Meuters sehr viel über seinen alltäglichen Beruf als Jugendrichter erzählte und wir einige neue und interessante Dinge erfuhren. Wusstest du, dass es bei einem Gerichtsprozess drei Schritte gibt? Der erste ist wahrscheinlich jedem bekannt, die Ermittlung der Polizei und Befragung von Zeugen. Nachdem die Polizei Beweise zur Überführung des Verdächtigen hat, gibt sie den Fall zum Staatsanwalt. Der entscheidet dann, ob die Beweise „hinreichend“, also ausreichend, sind und gibt dann gegebenenfalls den Weg zur Gerichtsverhandlung frei.
In der Gerichtsverhandlung werden alle Beweise und Zeugenaussagen noch einmal wiederholt. Der Staatsanwalt vertritt dabei die Anklage, während der Verteidiger für den Beschuldigten spricht. Am Ende entscheidet der Richter über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und legt die Strafe fest oder spricht den Angeklagten frei.
Der dritte und letzte Schritt ist die Vollstreckung der verhängten Strafe. Im Jugendstrafrecht sollen erzieherische Maßnahmen verhängt werden. Das können z. B. Auflagen, Sozialstunden, Geldstrafen und – bei schweren und/oder wiederholten Verbrechen – auch Freiheitsstrafen sein. Der Richter entscheidet über Art und Höhe der Maßnahmen oder auch deren Kombination, meist ist er auch in ständiger Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt.
Die meisten Straftaten unter Jugendlichen seien Ladendiebstahl, Betrug, Körperverletzung, Drogenkonsum und Kinderpornographie, so Herr Dr. Meuters. Jedoch bedeute Kinderpornographie nicht nur das Besitzen von Videos oder Fotos von nackten oder misshandelten Kindern, sondern auch, dass sich beispielsweise in einem Manga ein Mädchen, das unter 14 sein könnte, vornüberbeugt und man in den Ausschnitt sehen kann. Wenn dieses Bild dann zum Beispiel in die Klassengruppe gestellt wird, können alle, die in der Gruppe sind und sich das Bild angesehen haben, wegen Kinderpornographie belangt werden. Der Jugendrichter hat mit uns auch über besonders schwere und schlimme Fälle gesprochen, über die er selbst schockiert war und meist enttäuscht, dass die Schuldigen alles abgestritten hatten, ob wohl ihre Schuld auf der Hand lag.
Herrn Dr. Meuters Besuch war sehr interessant, lehrreich und hat uns spannende Einblicke in die uns unbekannte Welt des Strafrechts gegeben.
Johanna Schrimpf, 8a